News Archiv
30.12.2022
Bitte achtet weiterhin darauf, dass Ihr nur in den Verein kommt, wenn keine Syptome einer Covid-Infektion vorliegen!
Wir wünschen allen ein gutes neues Jahr!
29.03.2022
Auf Basis der aktuell in Kraft getretenen
SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung
sind alle Einschränkungen bei der Sportausübung aufgehoben.
Bitte achtet weiterhin darauf, dass Ihr nur in den Verein kommt, wenn keine Syptome einer Covid-Infektion vorliegen!
29.03.2021
Aktuelle Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie:
Schutz- und Hygienekonzept des Vereins
auf Basis der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats vom 23.11.2021
Folgenden Regelungen sind bei Nutzung des Vereinsheims einzuhalten:
Es dürfen sich max. 20 Personen im Vereinsheim aufhalten.
Der Aufenthalt im Vereinsheim erfolgt unter der 2G-Regelung. Folgenden Personen ist der Zugang eröffnet:
Geimpften Personen, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,
Geimpften Personen, denen in einem Drittland außerhalb der Europäischen Union ein Impfzertifikat für einen verabreichten COVID-19-Impfstoff ausgestellt wurde, der einem der in Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/953 genannten COVID-19-Impfstoffe entspricht, und auf Antrag durch die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland ein Impfzertifikat ausgestellt wurde, nachdem sie diesen alle erforderlichen Informationen, einschließlich eines zuverlässigen Impfnachweises, übermittelt haben,
Genesenen Personen, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sowie
Genesenen Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.
ausgenommen sind:
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; diese müssen negativ getestet sein.
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können; diese müssen negativ getestet sein und die Impfunfähigkeit mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen.
Die anwesenden Personen kontrollieren gegenseitig die Einhaltung der 2G-Regelung.
Ein Mindestabstand von 1,5m ist zwingend vorgeschrieben, in jeder Situation einzuhalten.
Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung muss dann getragen werden, wenn man sich nicht unmittelbar zum Spiel am Tisch aufhält.
Jeder Aufenthalt im Vereinsheim ist auf den ausgelegten Listen zu dokumentieren.
Nach dem Betreten des Vereinsheims und regelmäßig auch zwischen den Spielen sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Ein Spender mit Handdesinfektionsmittel ist vorhanden. Die ausgehängten Informationsblätter geben entsprechende Hinweise und Vorgaben.
Vor und nach dem Spielen sind die Banden, Kugeln und die Hilfsqueues mit dem bereitgestellten Flächendesinfektionsmittel zu reinigen.
Es ist auf eine ausreichende, möglichst ständige Lüftung durch Öffnen der Fenster zu achten.
Es dürfen sich nur Personen ohne Anzeichen einer Erkältung oder anderer Krankheitssymptome im Vereinsheim aufhalten.
Falls ein Mitglied oder eine ihm nahestehende Kontaktperson an Covid-19 erkrankt oder positiv auf das Virus getestet wird, ist ein Mitglied des Vorstands unverzüglich hierüber zu informieren.
Es stehen 4 Tische und 6 Zusatzplätze für eine Reservierung zur Verfügung.
Reserviert werden kann jeweils ein Tisch oder Zusatzplatz für eine Dauer von 2h bis 4h.
Es sind pro Mitglied maximal 2 Reservierungen pro Tag und 6 Reservierungen in der Zukunft möglich.
Es besteht keine Reservierungspflicht.
Bestehende Reservierungen sollten respektiert werden, begründen aber keinen absoluten Anspruch auf die Nutzung des Tisches.
Tisch 1 ist der Tisch an der Küche, dann wird in der Reihenfolge weitergezählt.
15.11.2021
Aktuelle Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie:
Schutz- und Hygienekonzept des Vereins
auf Basis der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats vom 10.11.2021
Folgenden Regelungen sind bei Nutzung des Vereinsheims einzuhalten:
Es dürfen sich max. 20 Personen im Vereinsheim aufhalten.
Der Aufenthalt im Vereinsheim erfolgt unter der 2G-Regelung. Folgenden Personen ist der Zugang eröffnet:
Geimpften Personen, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,
Geimpften Personen, denen in einem Drittland außerhalb der Europäischen Union ein Impfzertifikat für einen verabreichten COVID-19-Impfstoff ausgestellt wurde, der einem der in Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/953 genannten COVID-19-Impfstoffe entspricht, und auf Antrag durch die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland ein Impfzertifikat ausgestellt wurde, nachdem sie diesen alle erforderlichen Informationen, einschließlich eines zuverlässigen Impfnachweises, übermittelt haben,
Genesenen Personen, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sowie
Genesenen Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.
ausgenommen sind:
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; diese müssen negativ getestet sein.
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können; diese müssen negativ getestet sein und die Impfunfähigkeit mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen.
Die anwesenden Personen kontrollieren gegenseitig die Einhaltung der 2G-Regelung.
Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung muss dann getragen werden, wenn man sich nicht unmittelbar zum Spiel am Tisch aufhält.
Jeder Aufenthalt im Vereinsheim ist auf den ausgelegten Listen zu dokumentieren.
Nach dem Betreten des Vereinsheims und regelmäßig auch zwischen den Spielen sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Ein Spender mit Handdesinfektionsmittel ist vorhanden. Die ausgehängten Informationsblätter geben entsprechende Hinweise und Vorgaben.
Vor und nach dem Spielen sind die Banden, Kugeln und die Hilfsqueues mit dem bereitgestellten Flächendesinfektionsmittel zu reinigen.
Es ist auf eine ausreichende, möglichst ständige Lüftung durch Öffnen der Fenster zu achten.
Es dürfen sich nur Personen ohne Anzeichen einer Erkältung oder anderer Krankheitssymptome im Vereinsheim aufhalten.
Falls ein Mitglied oder eine ihm nahestehende Kontaktperson an Covid-19 erkrankt oder positiv auf das Virus getestet wird, ist ein Mitglied des Vorstands unverzüglich hierüber zu informieren.
Es stehen 4 Tische und 6 Zusatzplätze für eine Reservierung zur Verfügung.
Reserviert werden kann jeweils ein Tisch oder Zusatzplatz für eine Dauer von 2h bis 4h.
Es sind pro Mitglied maximal 2 Reservierungen pro Tag und 6 Reservierungen in der Zukunft möglich.
Es besteht keine Reservierungspflicht.
Bestehende Reservierungen sollten respektiert werden, begründen aber keinen absoluten Anspruch auf die Nutzung des Tisches.
Tisch 1 ist der Tisch an der Küche, dann wird in der Reihenfolge weitergezählt.
04.06.2021
Aktuelle Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie:
Schutz- und Hygienekonzept des Vereins
auf Basis der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats vom 01.06.2021
Folgenden Regelungen sind bei Nutzung des Vereinsheims einzuhalten:
Es dürfen sich max. 10 Personen im Vereinsheim aufhalten. Damit dieses bereits im Vorfeld sichergestellt wird, ist die Nutzung des Reservierungssystems nun Pflicht. Es dürfen sich also nur die Mitglieder im Vereinsheim aufhalten, die eine Reservierung erstellt haben.
Jeder der sich im Vereinsheim aufhält, muss über eine Bescheinigung über einen aktuell gültigen negativen PoC-Coronatest einer offiziellen Teststelle verfügen. Dieses gilt nicht für:
Geimpfte Personen, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,
Genesene Personen, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und deren Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sowie
Genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.
Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung muss dann getragen werden, wenn man sich nicht unmittelbar zum Spiel am Tisch aufhält.
Jeder Aufenthalt im Vereinsheim ist auf den ausgelegten Listen zu dokumentieren.
Nach dem Betreten des Vereinsheims und regelmäßig auch zwischen den Spielen sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Ein Spender mit Handdesinfektionsmittel ist vorhanden. Die ausgehängten Informationsblätter geben entsprechende Hinweise und Vorgaben.
Vor und nach dem Spielen sind die Banden, Kugeln und die Hilfsqueues mit dem bereitgestellten Flächendesinfektionsmittel zu reinigen.
Es ist auf eine ausreichende, möglichst ständige Lüftung durch Öffnen der Fenster zu achten.
Es dürfen sich nur Personen ohne Anzeichen einer Erkältung oder anderer Krankheitssymptome im Vereinsheim aufhalten.
Der Zutritt zum Vereinsheim ist für Gäste nicht gestattet.
Falls ein Mitglied oder eine ihm nahestehende Kontaktperson an Covid-19 erkrankt oder positiv auf das Virus getestet wird, ist ein Mitglied des Vorstands unverzüglich hierüber zu informieren.
Es stehen 4 Tische und 6 Zusatzplätze für eine Reservierung zur Verfügung.
Reserviert werden kann jeweils ein Tisch oder Zusatzplatz für eine Dauer von 2h bis 4h.
Es sind pro Mitglied maximal 2 Reservierungen pro Tag und 6 Reservierungen in der Zukunft möglich.
Das Vereinsheim ist mind. 10 min vor Ablauf der reservierten Zeit zu verlassen.
Falls nach dem Ende der reservierten Zeit keine nachfolgende Reservierung ansteht, kann der Tisch weiter benutzt werden. Immer unter Beachtung der maximalen Anzahl der anwesenden Personen. Es kann auch zu einem anderen freien Tisch gewechselt werden.
Tisch 1 ist der Tisch an der Küche, dann wird in der Reihenfolge weitergezählt.
07.04.2020
Aktuelle Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie:
Das Vereinsheim bleibt bis auf weiteres für den Sportbetrieb geschlossen!
Der Ligabetrieb ist weiterhin auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Die im Kalender auf der Seite "Termine" eingetragenen Begegnungen finden nicht statt.
10.03.2020
Aktuelle Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie:
Schutz- und Hygienekonzept des Vereins
auf Basis der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats vom 04.03 2021:
Das Vereinsheim bleibt vom 16.12.20 bis voraussichtlich zum 22.03.21 geschlossen!
Der Ligabetrieb ist weiterhin auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Die im Kalender auf der Seite "Termine" eingetragenen Begegnungen finden nicht statt.
15.12.2020
Aktuelle Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie:
Schutz- und Hygienekonzept des Vereins
auf Basis der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats vom 14. Dezember 2020:
Das Vereinsheim bleibt vom 16.12.20 bis voraussichtlich zum 10.01.21 geschlossen!
14.11.2020
Aktuelle Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie:
Schutz- und Hygienekonzept des Vereins
auf Basis der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats vom 29. Oktober 2020
Folgenden Regelungen sind bei Nutzung des Vereinsheims einzuhalten:
Es dürfen sich max. 4 Personen im Vereinsheim aufhalten. Damit dieses bereits im Vorfeld sichergestellt wird, ist die Nutzung des Reservierungssystems nun Pflicht. Es dürfen sich also nur die Mitglieder im Vereinsheim aufhalten, die eine Reservierung für einen Tisch haben.
Es dürfen nur 2 Mitglieder miteinander an einem Tisch in einem Raum kontaktlos und unter Einhaltung der Abstandsregeln trainieren.
Jeder Aufenthalt im Vereinsheim ist auf den ausgelegten Listen zu dokumentieren.
Nach dem Betreten des Vereinsheims und regelmäßig auch zwischen den Spielen sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Ein Spender mit Handdesinfektionsmittel ist vorhanden. Die ausgehängten Informationsblätter geben entsprechende Hinweise und Vorgaben.
Ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Anwesenden ist einzuhalten. Auch Körperkontakte wie Händeschütteln, Abklatschen o.ä. sind nicht erlaubt.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist dann zu Tragen, wenn man sich nicht unmittelbar zum Spiel am Tisch aufhält.
Vor und nach dem Spielen sind die Banden, Kugeln und die Hilfsqueues mit dem bereitgestellten Flächendesinfektionsmittel zu reinigen.
Es ist auf eine ausreichende, möglichst ständige Lüftung durch Öffnen der Fenster zu achten.
Der Aufenthalt auf dem Raucherbalkon ist nur einzeln gestattet.
Es dürfen sich nur Personen ohne Anzeichen einer Erkältung oder anderer Krankheitssymptome im Vereinsheim aufhalten.
Der Zutritt zum Vereinsheim ist für Gäste nicht gestattet.
Falls ein Mitglied oder eine ihm nahestehende Kontaktperson an Covid-19 erkrankt oder positiv auf das Virus getestet wird, ist ein Mitglied des Vorstands unverzüglich hierüber zu informieren.
Es stehen 4 Tische für eine Reservierung zur Verfügung.
Reserviert werden kann jeweils ein Tisch für eine Dauer von 2h oder 3h.
Es sind pro Mitglied maximal 2 Reservierungen pro Tag und 6 Reservierungen in der Zukunft möglich.
Das Vereinsheim ist mind. 10 min vor Ablauf der reservierten Zeit zu verlassen.
Falls nach dem Ende der reservierten Zeit keine nachfolgende Reservierung ansteht, kann der Tisch weiter benutzt werden. Immer unter Beachtung der maximalen Anzahl der anwesenden Personen. Es kann auch zu einem anderen freien Tisch gewechselt werden.
Tisch 1 ist der Tisch an der Küche, dann wird in der Reihenfolge weitergezählt.
01.11.2020
Aktuelle Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie:
Schutz- und Hygienekonzept des Vereins
auf Basis der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats vom 29. Oktober 2020
Folgenden Regelungen sind bei Nutzung des Vereinsheims einzuhalten:
Es dürfen sich max. 3 Personen im Vereinsheim aufhalten. Damit dieses bereits im Vorfeld sichergestellt wird, ist die Nutzung des Reservierungssystems nun Pflicht. Es dürfen sich also nur die Mitglieder im Vereinsheim aufhalten, die eine Reservierung für einen Tisch haben.
Es dürfen nur 2 Mitglieder miteinander am Tisch kontaklos und unter Einhaltung der Abstandsregeln trainieren.
Jeder Aufenthalt im Vereinsheim ist auf den ausgelegten Listen zu dokumentieren.
Nach dem Betreten des Vereinsheims und regelmäßig auch zwischen den Spielen sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Ein Spender mit Handdesinfektionsmittel ist vorhanden. Die ausgehängten Informationsblätter geben entsprechende Hinweise und Vorgaben.
Ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Anwesenden ist einzuhalten. Auch Körperkontakte wie Händeschütteln, Abklatschen o.ä. sind nicht erlaubt.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist dann zu Tragen, wenn man sich nicht unmittelbar zum Spiel am Tisch aufhält.
Vor und nach dem Spielen sind die Banden, Kugeln und die Hilfsqueues mit dem bereitgestellten Flächendesinfektionsmittel zu reinigen.
Es ist auf eine ausreichende, möglichst ständige Lüftung durch Öffnen der Fenster zu achten.
Der Aufenthalt auf dem Raucherbalkon ist nur einzeln gestattet.
Es dürfen sich nur Personen ohne Anzeichen einer Erkältung oder anderer Krankheitssymptome im Vereinsheim aufhalten.
Der Zutritt zum Vereinsheim ist für Gäste nicht gestattet.
Falls ein Mitglied oder eine ihm nahestehende Kontaktperson an Covid-19 erkrankt oder positiv auf das Virus getestet wird, ist ein Mitglied des Vorstands unverzüglich hierüber zu informieren.
Es stehen 3 Tische für eine Reservierung zur Verfügung.
Reserviert werden kann jeweils ein Tisch für eine Dauer von 2h oder 3h.
Es sind pro Mitglied maximal 2 Reservierungen pro Tag und 6 Reservierungen in der Zukunft möglich.
Das Vereinsheim ist mind. 10 min vor Ablauf der reservierten Zeit zu verlassen.
Falls nach dem Ende der reservierten Zeit keine nachfolgende Reservierung ansteht, kann der Tisch weiter benutzt werden. Immer unter Beachtung der maximalen Anzahl der anwesenden Personen. Es kann auch zu einem anderen freien Tisch gewechselt werden.
Tisch 1 ist der Tisch an der Küche, dann wird in der Reihenfolge weitergezählt.
02.08.2020
Aktuelle Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie:
Schutz- und Hygienekonzept des Vereins
auf Basis der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats vom 21. Juli 2020
Folgenden Regelungen sind bei Nutzung des Vereinsheims einzuhalten:
Es dürfen sich max. 12 Personen im Vereinsheim aufhalten. Damit dieses bereits im Vorfeld sichergestellt wird, ist die Nutzung des Reservierungssystems weiterhin empfehlenswert. Mitglieder mit einer Reservierung haben immer Vorrang und Anspruch auf den reservierten Tisch.
Jeder Aufenthalt im Vereinsheim ist auf den ausgelegten Listen zu dokumentieren.
Nach dem Betreten des Vereinsheims und regelmäßig auch zwischen den Spielen sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Ein Spender mit Handdesinfektionsmittel ist vorhanden. Die ausgehängten Informationsblätter geben entsprechende Hinweise und Vorgaben.
Ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Anwesenden ist einzuhalten. Auch Körperkontakte wie Händeschütteln, Abklatschen o.ä. sind nicht erlaubt.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist dann zu Tragen, wenn man sich nicht unmittelbar zum Spiel am Tisch aufhält.
Vor und nach dem Spielen sind die Banden, Kugeln und die Hilfsqueues mit dem bereitgestellten Flächendesinfektionsmittel zu reinigen.
Es ist auf eine ausreichende, möglichst ständige Lüftung durch Öffnen der Fenster zu achten.
Der Aufenthalt auf dem Raucherbalkon ist nur einzeln gestattet.
Es dürfen sich nur Personen ohne Anzeichen einer Erkältung oder anderer Krankheitssymptome im Vereinsheim aufhalten.
Der Zutritt zum Vereinsheim ist für Gäste nur in Begleitung eines Vereinsmitglieds gestattet. Dieses Mitglied ist dafür verantwortlich, dass die Regelungen des Schutz- und Hygienekonzepts eingehalten werden.
Falls ein Mitglied oder eine ihm nahestehende Kontaktperson an Covid-19 erkrankt oder positiv auf das Virus getestet wird, ist ein Mitglied des Vorstands unverzüglich hierüber zu informieren.
Jedes Vereinsmitglied kann sich mit einem gesondert übermittelten Passwort ein Login unter Angabe eines Benutzernamens und einer email-Adresse erstellen.
Nach der Anmeldung steht dann ein Kalender zur Termin- und Tischauswahl zur Verfügung.
Reserviert werden kann jeweils ein Tisch für eine Dauer von 2h oder 3h. Weitere Spieler am Tisch werden dann vom reservierenden Spieler in eigener Verantwortung eingeladen.
Es sind pro Mitglied maximal 2 Reservierungen pro Tag und 6 Reservierungen in der Zukunft möglich.
Falls nach dem Ende der reservierten Zeit keine nachfolgende Reservierung ansteht, kann der Tisch weiter benutzt werden. Immer unter Beachtung der maximalen Anzahl der anwesenden Personen. Es kann auch zu einem anderen freien Tisch gewechselt werden.
Tisch 1 ist der Tisch an der Küche, dann wird in der Reihenfolge weitergezählt.
28.05.2020
Aktuelle Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie:
Das Vereinsheim wird ab dem 02. Juni unter Einhaltung eines Schutz - und Hygienekonzepts wieder eröffnet!
Dabei sind die folgenden Regelungen des Schutz und Hygienekonzepts des Vereins einzuhalten:
Der Zutritt zum Vereinsheim ist nur für Vereinsmitglieder gestattet (keine Gäste).
Es dürfen sich max. 2 Personen je Billardtisch, somit max. 8 Personen und nur nach vorheriger Reservierung über das Pool Shooters Reservierungssystem im Vereinsheim aufhalten.
Mindestens 10 Minuten vor Ablauf der Reservierungszeit müssen die Reinigungsarbeiten abgeschlossen sein und das Vereinsheim verlassen werden, um den Kontakt mit den nachfolgenden Spielern zu vermeiden.
Nach dem Betreten des Vereinsheims und zwischen den Spielen sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Ein Spender mit Handdesinfektionsmittel ist vorhanden. Die ausgehängten Informationsblätter geben entsprechende Hinweise und Vorgaben.
Ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Anwesenden ist einzuhalten.
Vor und nach dem Spielen sind die Banden, Kugeln und die Hilfsqueues mit dem bereitgestellten Flächendesinfektionsmittel zu reinigen.
Es ist auf eine ausreichende, möglichst ständige Lüftung durch Öffnen der Fenster zu achten.
Der Aufenthalt auf dem Raucherbalkon ist nur einzeln gestattet.
Es dürfen sich nur Personen ohne Anzeichen einer Erkältung oder anderer Krankheitssymptome im Vereinsheim aufhalten.
Jeder Aufenthalt im Vereinsheim ist auf den ausgelegten Listen zu dokumentieren.
Jedes Vereinsmitglied kann sich mit einem gesondert übermittelten Passwort ein Login unter Angabe eines Benutzernamens und einer email-Adresse erstellen.
Nach der Anmeldung steht dann ein Kalender zur Termin- und Tischauswahl zur Verfügung.
Reserviert werden kann jeweils ein Tisch für eine Dauer von 2h oder 3h. Der zweite Spieler am Tisch wird dann vom reservierenden Spieler in eigener Verantwortung eingeladen.
Nur eine Reservierung pro Tag pro Mitglied und max. 4 Reservierungen in der Zukunft.
Bitte gebt allen eine Chance auf Prime Time Termine.
Tisch 1 ist der Tisch an der Küche, dann wird in der Reihenfolge weitergezählt.
17.03.2020
Aktuelle Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie:
Das Vereinsheim bleibt leider bis auf weiteres für jeglichen Publikumsverkehr geschlossen!
15.03.2020
Aktuelle Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie:
1. Der Aufenthalt im Verein ist nach wie vor nicht untersagt, aber auch nicht erwünscht.
2. Es dürfen aber keine Tagesgäste oder andere Nichtmitglieder ins Vereinsheim.
3. Es wird eine Liste zur Registrierung der Anwesenheit ausgelegt und ich bitte Euch dringend, diese auch zu verwenden.
14.03.2020
Aktuelle Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie:
1. Ab sofort findet kein Training statt.
2. Das Vereinsheim wollen wir noch nicht schließen. Bitten aber jeden, der Anzeichen einer Infektion hat, nicht zu kommen. Ebenso, falls bei jemandem durch entsprechende Kontakte ein erhöhtes Risiko einer Infektion besteht.
3. Falls sich doch jemand ins Vereinsheim begibt, dann haltet Euch unbedingt an die aktuell herrschenden verstärkten Hygiene-Regeln: Händewaschen, kein Händeschütteln oder andere Kontakte usw. Bitte informiert Euch in den Medien über das richtige Verhalten.
4. Bitte informiert den Vorstand, falls jemand persönlich oder in seiner unmittelbaren Umgebung von einer Corona Infektion betroffen ist, damit wir entsprechend reagieren und informieren können.